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   VG Wiesbaden, 19.07.2013 - 6 K 993/12.WI   

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VG Wiesbaden, 19.07.2013 - 6 K 993/12.WI (https://dejure.org/2013,20957)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19.07.2013 - 6 K 993/12.WI (https://dejure.org/2013,20957)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 19. Juli 2013 - 6 K 993/12.WI (https://dejure.org/2013,20957)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 49 Ab 1 Nr 1 IRG, § 80 Abs 3 IRG, Art 54 Abs 2 Satz 1 Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ), Art 94 Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ), Durchführungsabkommen (SDÜ) Art 95 Abs 2 Schengener
    Datenschutzrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Löschungsanspruch einer Ausschreibung von den niederländischen Behörden im SIS zum Zwecke der Festnahme zur Strafvollstreckung hinsichtlich Aufenthaltsermittlung zur Übergabeauslieferungshaft

  • Wolters Kluwer

    Datenschutzrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 10.03.2009 - C-345/06

    EINE LISTE VON GEGENSTÄNDEN, DIE AN BORD VON FLUGZEUGEN VERBOTEN SIND, KANN DEM

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.07.2013 - 6 K 993/12
    Dabei kann es dahin gestellt bleiben, ob das SIRENE-Handbuch nicht ordnungsgemäß veröffentlicht ist, da die in dem Handbuch beschriebenen Anlagen und Formulare nicht veröffentlich worden sind (vgl. EuGH, Urteil vom 10.03.2009, Az. C-345/06, wonach eine Norm Rechtswirkungen nur erzeugen kann, wenn sie im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist.).
  • VG Wiesbaden, 13.02.2009 - 6 L 93/09

    Anspruch auf Löschung von Daten aus dem Schengener-Informations-System -SIS

    Auszug aus VG Wiesbaden, 19.07.2013 - 6 K 993/12
    Art. 41 Beschluss des 2007/533/JI-Rates sieht jedoch - wie auch früher Art. 110 SDÜ - nur die Berichtigung oder Löschung vor (siehe dazu VG Wiesbaden, Beschluss vom 13.02.2009, Az.: 6 L 93/09.WI(V) - bezogen auf eine Eingabe Deutscher Behörden), auch wenn es sich bei der Sperrung um ein Minus zur Löschung handelt.
  • VG Wiesbaden, 09.08.2013 - 6 L 778/13

    Sperrung von Daten im Schengener Informationssystem (SIS II)

    Mit Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19.07.2013 (Az.: 6 K 993/12.WI) wurde festgestellt, dass die Daten des Klägers im SIS rechtswidrig gespeichert sind mit der Folge, dass die Daten von der für die Eingabe verantwortlichen Stellen zu löschen sind.

    die Antragsgegnerin zu verpflichten, bei den niederländischen Behörden dafür zu sorgen, dass die über den Antragsteller im SIS gespeicherten Daten bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren VG Wiesbaden, 6 K 993/12.WI, gesperrt werden;.

    festzustellen, dass die niederländischen Behörden verpflichtet sind, die über den Antragsteller im SIS gespeicherten Daten bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren VG Wiesbaden, 6 K 993/12.WI, vorläufig zu löschen;.

    die Antragsgegnerin zu verpflichten, bei den niederländischen Behörden dafür zu sorgen, dass die Ausschreibung des Antragstellers im SIS hinsichtlich der Ausschreibungsstaaten bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren VG Wiesbaden, 6 K 993/12.WI, mit einer "flag" versehen sind;.

    festzustellen, dass die niederländischen Behörden verpflichtet sind, die Ausschreibung des Antragstellers im SIS hinsichtlich aller Ausschreibungsstaaten mit einer "flag" zu versehen, bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Verfahren VG Wiesbaden, 6 K 993/12.WI.

    Es weist darauf hin, dass bezüglich des Haupt- und des ersten Hilfsantrages (Sperrung der über den Antragsteller im SIS gespeicherten Daten bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Verfahrens des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, 6 K 993/12.WI) eine Sperrung nicht möglich sei, da eine Sperrung im SIS II nicht vorgesehen ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, die Akte des Hauptsacheverfahrens 6 K 993/12.WI sowie die hinzugezogenen Behördenakten Bezug genommen, welche sämtlich zum Gegenstand der Entscheidung gemacht worden sind.

    Das Gericht der ersten Instanz ist, solange kein Rechtsmittel gegen das Urteil des VG Wiesbaden vom 19.07.2013, 6 K 993/12.WI, eingelegt worden ist, das Gericht der Hauptsache und damit zur Entscheidung befugt (§ 123 Abs. 2 VwGO).

    Hinzu kommt, dass der Antragsteller im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens von dem Bundeskriminalamt bezüglich möglicher Kontrollen in Deutschland eine Bescheinigung vom 17.01.2012 ausgehändigt bekommen hat, dass in Deutschland keinerlei Maßnahmen auf der Grundlage einer im Schengener Informationssystem (SIS) bestehenden Ausschreibung der niederländischen Behörden durchgeführt werden soll (Bl. 142 GA 6 K 993/12.WI).

    In diesem Zusammenhang weist das Gericht darauf hin, dass, nach Rechtskraft des Urteils des VG Wiesbaden vom 19.07.2013, 6 K 993/12.WI, feststeht, dass die Daten des Antragstellers im SIS rechtswidrig gespeichert sind, dem Kläger für den Zeitraum der rechtswidrigen Speicherung ein Schadenersatz zusteht ( Art. 59 Abs. 1 Beschluss des 2007/533/JI-Rates).

    In der mündlichen Verhandlung in dem Verfahren 6 K 993/12.WI haben die Vertreter des Bundeskriminalamtes sehr deutlich erklärt, welche "flags" bisher im System gesetzt werden können.

    Bezüglich dieser Problematik wird voll inhaltlich auf das Urteil des Verwaltungsgericht Wiesbaden vom 19.07.2013, 6 K 993/12.WI, Bezug genommen und von dem Gericht darauf hingewiesen, dass die fehlende weitere Setzung von "flags" gegen das Gebot der Datensparsamkeit verstößt und insoweit das SIS II-System mangels weiterer Kennzeichnungsmöglichkeit rechtlich bedenklich ist.

  • VGH Hessen, 10.03.2015 - 10 A 53/14
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. Juli 2013 - 6 K 993/12.WI - aufgehoben und die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 19. Juli 2013 - 6 K 993/12.WI - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • VG Oldenburg, 11.01.2016 - 11 A 892/15

    Abwägung; Anfechtungsklage; Ausweisung; Befristung der Ausweisung; elektronische

    Im einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist anhand der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1 und 6 GG) und den Vorgaben aus Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - juris, Rn. 12; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 - InfAuslR 2013, 334, Rn. 30 ff.; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 14.12 - InfAuslR 2013, 141, Rn. 14 ff; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - InfAuslR 2013, 169, Rn. 40 ff.; Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - InfAuslR 2013, 397, Rn. 42 f.).
  • VG Minden, 22.02.2012 - 6 L 95/12

    Zulässigkeit des Betreibens von zwei Wohneinrichtungen und

    Der Antrag vom 16.2.2012, die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin im Verfahren 6 K 993/12 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 3.2.2012 anzuordnen, ist mangels Rechtsschutzinteresses unzulässig, soweit er sich auf die von der Antragsgegnerin als Mittel der Überwachung i.S.d. § 19 des Wohn- und Teilhabegesetzes NRW - WTG - getroffene Anordnung bezieht, in der Betreuungseinrichtung Am P. in T. allen Bewohnenden ein adäquates Wohnangebot zu unterbreiten.
  • VG Oldenburg, 20.01.2016 - 11 A 2961/15

    Ausweisung; Befristung; Ermessen; Teilaufhebung

    Im einem zweiten Schritt ist die so ermittelte Frist anhand der verfassungsrechtlichen Wertentscheidungen (Art. 2 Abs. 1 und 6 GG) und den Vorgaben aus Art. 7 GRCh und Art. 8 EMRK zu überprüfen und gegebenenfalls zu verkürzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 2014 - 1 C 2.13 - juris, Rn. 12; Urteil vom 14. Mai 2013 - 1 C 13.12 - InfAuslR 2013, 334, Rn. 30 ff.; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 14.12 - InfAuslR 2013, 141, Rn. 14 ff; Urteil vom 13. Dezember 2012 - 1 C 20.11 - InfAuslR 2013, 169, Rn. 40 ff.; Urteil vom 10. Juli 2012 - 1 C 19.11 - InfAuslR 2013, 397, Rn. 42 f.).
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